Kirchenrecht Das Kirchenrecht der UEK wird vom Rechtsausschuss der UEK und vom juristischen Referat des Amtsbereichs der UEK verantwortet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes (KdöR) regelt die Kirche ihre Angelegenheiten durch das Kirchenrecht Das Kirchenrecht beruht auf den Bekenntnisschriften der Reformation Durch das Kirchenrecht werden Kirchengerichte und Schlichtungskammern eingerichtet Die EKU hatte nach Art. 6 ihrer Ordnung (Verfassung) die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Ordnungen und Dienste der Gliedkirchen zu fördern. Besonders genannt sind dort neben den Gottesdienstordnungen, dem Gesangbuch und dem Verfahren bei Lehrbeanstandungen die Vorbildung, die Anstellungsfähigkeit und die dienstrechtlichen Verhältnisse von Trägerinnen und Trägern kirchlicher Dienste. Diese Aufgabe ist im Wesentlichen auf die UEK übergegangen (Art. 6 Abs. 4 Grundordnung UEK). Auf der Basis der unter den UEK-Mitgliedskirchen erreichten Rechtseinheit arbeitet die UEK daran, die Gesetzgebung mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu vereinheitlichen. Dazu haben sich UEK und EKD seit 2007 vertraglich verpflichtet. Im Bereich der Rechtspflege ist die Vereinheitlichung mit Ende des Jahres 2010 abgeschlossen. Alle Kirchengerichte und Schlichtungseinrichtungen der UEK sind durch entsprechende Kammern und Senate beim Kirchengericht der EKD abgelöst worden. Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss kann jederzeit zur Unterstützung des juristischen Referats des Amtsbereichs der UEK in Rechtsfragen konsultiert werden. Rechtsausschuss der UEK Vorsitzender: Kirchenrat Prof. Dr. Arno Schilberg, Detmold Amtsbereich der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) Herrenhäuser Straße 12 30419 Hannover Tel: (0511) 2796-529 Fax: (0511) 2796-99529 postfach@uek-online.de www.kirchenrecht-uek.de