Kirchenrecht
Die EKU hatte nach Art.6 ihrer Ordnung (Verfassung) die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Ordnungen und Dienste der Gliedkirchen zu fördern. Besonders genannt sind neben den Gottesdienstordnungen, dem Gesangbuch und dem Verfahren bei Lehrbeanstandungen die Vorbildung, die Anstellungsfähigkeit und die dienstrechtlichen Verhältnisse von Trägern kirchlicher Dienste. Diese Aufgabe ist im Wesentlichen auf die UEK übergegangen (Art. 6 Abs. 4 Grundordnung UEK).
Auf der Basis der unter den UEK-Mitgliedskirchen erreichten Rechtseinheit arbeitet die UEK daran, die Gesetzgebung mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu vereinheitlichen. Dazu haben sich UEK und EKD seit 2007 vertraglich verpflichtet.
Im Bereich der Rechtspflege ist die Vereinheitlichung mit Ende des Jahres 2010 abgeschlossen. Alle Kirchengerichte und Schlichtungseinrichtungen der UEK sind nunmehr durch entsprechende Kammern und Senate beim Kirchengericht der EKD abgelöst worden.
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der EKU/UEK
Die Kirchengesetze und Verordnungen der UEK sind unter http://www.kirchenrecht-uek.de/ zu finden. Zum Ausdruck wir die Funktion "PDF anzeigen" empfohlen.
