Das Präsidium der UEK

Präsidium der UEK

Das Präsidium ist zuständig für die Umsetzung der von der Vollkonferenz gefassten Beschlüsse und Vorgaben. Insbesondere bereitet das Präsidium die Sitzungen der Vollkonferenz vor und leitet diese. Es führt die Dienst- und Fachaufsicht über das Amt der UEK und ist für alle Prozesse und Aufgaben zuständig, die nicht der Vollkonferenz vorbehalten sind.

Zum Präsidium gehören die oder der gewählte Vorsitzende der Vollkonferenz sowie die beiden Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, vier weitere Mitglieder der Vollkonferenz, sowie die Leiterin oder der Leiter des Amtes. Falls sie nicht schon durch ein von der Konferenz gewähltes Mitglied vertreten ist, kann darüber hinaus jede Gliedkirche ein stimmberechtigtes Mitglied in das Präsidium entsenden. Das Präsidium hat 14 stimmberechtigte Mitglieder und drei Gastmitglieder.



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